1.500 Euro Sonderzahlung

Wie nutzt man den Bonus und den staatlichen Steuervorteil?

Die letzten zwei Jahre haben uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Die Belastung vieler Beschäftigter ist derzeit enorm. Die Sorge, am Coronavirus zu erkranken oder ältere Familienmitglieder anzustecken, dazu die Kinder im Haus, die beschäftigt werden müssen – von Homeschooling ganz zu schweigen. Bei vielen Arbeitnehmern kommt noch die finanzielle Ungewissheit dazu. Auf der anderen Seite die Menschen, die seit Monaten an der Grenze des Belastbaren stehen: Ärzte, medizinisches Personal, Kranken- und Altenpfleger. Dazu die Ungewissheit, wie es weitergeht und finanzielle Einschränkungen.

Ihre Mitarbeiter machen derzeit viel durch. Erfahren Sie, wie Sie mit dem Corona-Bonus Ihren Mitarbeitern einen Motivationsschub geben, und ihnen Ihre Wertschätzung zeigen können.

Durch einen Beschluss des Bundesfinanzministeriums können Arbeitgeber bis März 2022 Ihren Mitarbeitern eine besondere Anerkennung in der Krise zukommen lassen: Die 1.500 Euro Corona-Sonderzahlung. Was der Corona-Bonus ist, wer ihn bekommen kann und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

Unternehmer können bis zum 31. März 2022 einen Betrag von bis zu 1.500 Euro pro Mitarbeiter als lohnsteuer- und sozialabgabenfreien Bonus auszahlen. Diese Beihilfe und Unterstützung während der Coronavirus-Krise ist branchenunabhängig und gilt bundesweit. Sie gilt für Vollzeit-Arbeitnehmer ebenso wie für Teilzeitkräfte und Mini-Jobber.

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Der 1.500 Euro Corona Bonus im Kurzüberblick

  1. Der Corona-Bonus mit bis zu 1.500 Euro (steuer- und sozialabgabenfrei) wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
  2. Der Sonderbonus darf nicht auf eine Vereinbarung oder Zusage beruhen, die vor dem ersten März 2020 getroffen wurde.
  3. Jedes Unternehmen kann den Bonus nutzen. Er ist nicht auf medizinische-, oder Pflegeberufe oder etwa „systemrelevante Berufe“ beschränkt.
  4. Die Sonderzahlung dient der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronavirus-Pandemie.
  5. Die Leistung kann auch in Form eines nachhaltig wirkenden Sachbezugs erfolgen – wir helfen Ihnen dabei, den Sachbezug mit unserer „Belohnungsbox“ umzusetzen.
  6. Die steuerfreie Sonderzahlung ist für Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie Minijobber möglich.
  7. Die steuerfreie Sonderzahlung muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden, muss jedoch weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  8. Der Betrag kann auf mehrere Monate aufgeteilt werden.
  9. Regelungen für den Corona-Bonus gelten bundesweit.
  10. Andere gewährte Steuerbegünstigungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt und können weiterhin in Anspruch genommen werden.

Umsetzung des steuerfreien Sachbezugs

Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Corona-Sonderbonus von bis zu 1.500 Euro in einen steuerfreien Sachbezug für Ihre Mitarbeiter umzuwandeln. Unser Portal ist hierfür die optimale Lösung, denn ist schnell und einfach eingerichtet und entlastet Sie somit bei der Umsetzung. Die Belohnungsbox bindet den Sachbezug ein und richtet automatisierte Punkte-Ausschüttung ein.

Die Belohnungsbox ist mit wertvollen Sachprämien und Reisen ausgestattet. Sie bietet eine große Auswahl an Prämien und dies bei jedem Punktestand und für jeden Geschmack. Und – falls noch ein paar Punkte fehlen, sind auch Zuzahlungen möglich. Nutzen Sie den Corona-Sonderbonus von 1.500 Euro noch bis Mitte des Jahres und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter in der Krise. Erfahren Sie hier, wie Sie den 1.500 Euro Sonderbonus in der Coronavirus-Krise für Ihr Unternehmen nutzen können, und sich damit bei Ihren Mitarbeitern bedanken, sie an Ihr Unternehmen binden, und ihnen Ihre Wertschätzung vermitteln können.

Erfahren Sie mehr zur Belohnungsbox!

Belohnungsbox

Weitere Informationen zum Beschluss

Ausführliche Informationen zum Beschluss finden Sie u.a. auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Hier erhalten Sie Antworten auf alle Fragen rund um den Corona-Bonus. Sehr lesenswert ist auch der Beitrag zur Corona-Sonderzahlung vom Haufe-Verlag. Lesen Sie hier, dass es sich um einen Freibetrag von bis zu 1.500 Euro handelt, wobei es Unternehmen darüber hinaus freigestellt ist, Mitarbeitern höhere Sonderleistungen auszuzahlen oder als Sachbezug zu gewähren.

Als Experten für Belohnungssysteme im Full-Service stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Auszahlung des Corona-Bonus als Sachprämie und für Fragen rund um die Belohnungsbox zur Verfügung. Wir führen Sie in einer Demo gerne durch das Prämienportal, erläutern Ihnen das Prinzip der Belohnungsbox und wie Sie ohne administrativen Aufwand steuerfreie Sachzulagen wie den Corona-Bonus gewähren können.

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