Impressum

Magmapool Sales & Marketing Services AG
Bahnallee 11-13
D-56410 Montabaur
Tel.: +49 (0) 26 02 – 68 69 6 – 0
Fax: +49 (0) 26 02 – 68 69 6 – 99
info@magmapool.de
www.magmapool.de

Vorstand:
Dr. Detlev Fey (Vorsitzender), Helga Geller

Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Dr. Susanne Theilig

Amtsgericht Montabaur HRB 7224
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 UStG: DE 227667991

Magmapool entwickelt und betreibt technologie-(Internet) basierte Motivations-, Anreiz- und Belohnungssysteme für Unternehmen, insbesondere Vertriebsprämienprogramme einschließlich Prämienmanagement und Prämienversand sowie ein Reise- und Eventmanagement. Hierfür wird fortlaufende Softwareentwicklung betrieben.

Unser Standpunkt zum Gendern

Im Zuge des sprachlichen Genderns geben wir unser Bestes die neutrale Form in unseren Texten zu wählen. Sollte dies den Lesefluss unserer Texte erschweren, nutzen wir das generische Maskulin lediglich als Sprachmittel. Uns ist wichtig zu kommunizieren, dass wir stets alle Menschen (w/m/d) in unsere Texte miteinschließen.

Rechtlicher Hinweis

Alle Rechte vorbehalten. Texte Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.Haftungshinweis: Trotz unserer sorgfältigen und regelmäßigen Kontrollen übernehmen wir für die Inhalte externer Links keine Haftung. Hier sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.

Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter diesem Link bereit.

Verbraucherstreitbeilegung
Ich nehme nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Dezidierter Bildnachweis
Die Urheber-Informationen für die auf dieser Webseite verwendeten Bilder und Grafiken finden Sie im dezidierten Bildnachweis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Magmapool Sales & Marketing Service AG

VORBEMERKUNG

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen mit der Magmapool Sales & Marketing Service AG, Bahnallee 11-13, 56410 Montabaur (nachfolgende Magmapool genannt). Es gelten ausschließlich die nachstehenden Regelungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Der Vertragspartner erkennt diese Bedingungen an. Insbesondere sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht Gegenstand von Aufträgen an Magmapool oder von Aufträgen, die Magmapool erteilt. Magmapool ist berechtigt, die AGB und Leistungsbeschreibungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zu ändern und zu ergänzen.

Diese Änderung wird per E-Mail, Fax oder Post bekannt gegeben. Wenn innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch erfolgt, wird die Kenntnisnahme und das Einverständnis zu der Änderung angenommen.

1. LEISTUNGEN VON MAGMAPOOL

Magmapool stellt dem Kunden Software-Produkte in Verbindung mit Dienstleistungen zur Verfügung. Die Software-Produkte sind Service Provider (ASP)-Produkte. Die Grundlage ist eine Software, die vom Kunden auf Zeit genutzt werden kann. Die Nutzung erfolgt komplett über das Internet.

Magmapool stellt dem Kunden für die Dauer eines Vertrages den Zugang zu ihrer Software zur nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzung zur Verfügung. Die Schaffung der Voraussetzungen, um via Web die Verbindung zur Software herzustellen, obliegt allein dem Kunden. Von Magmapool ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem System des Kunden und dem von Magmapool betriebenen Übergabepunkt nicht geschuldet.

Das detaillierte Leistungsspektrum und die Preise der Software-Produkte und der Dienstleistungen ergeben sich jeweils aus dem individuellen Angebot.

Magmapool stellt dem Kunden das komplette Prämienmanagement gemäß individueller Absprache zur Verfügung.

2. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

Die Nutzung ist nur durch den Kunden selbst und seine registrierten Teilnehmer zulässig. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass nur registrierte Teilnehmer das System nutzen und jeder seiner registrierten Teilnehmer das System nur im Rahmen der in diesem Vertrag gestaltete Verwendung nutzt.

Ansprüche auf Erfüllung des Auftrags bestehen nur zwischen Magmapool und dem Kunden unmittelbar. Ansprüche und Rechte Dritter, insbesondere unmittelbare Ansprüche der Teilnehmer gegen Magmapool, werden nicht begründet.

Der Kunde verpflichtet sich, zum Zwecke des Zugangs zur Magmapool-Software erhaltene Zugangsdaten und Passwörter streng geheim zu halten, insbesondere sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren, sowie sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen und Magmapool unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten oder das Passwort bekannt sind. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde Zugangsdaten und ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Magmapool bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei der Abgabe einer solchen Erklärung die Zugangsdaten und das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Magmapool widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Der Kunde haftet gegenüber Magmapool für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Magmapool von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

3. ENTGELTE

Preise für die Leistungen von Magmapool sind jeweils Bestandteil der individuellen Verträge. Wenn in den Verträgen keine anderen Zahlungsziele genannt sind, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen als vereinbart. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug kann Magmapool Zinsen und Mahngebühren in Rechnung stellen. Außerdem ist Magmapool im Verzugsfall berechtigt, noch ausstehende Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.

4. LIEFERUNG VON PRÄMIEN BZW. PRODUKTEN

Der Versand der Prämien bzw. Produkte erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß Angebot. Die ausgelieferten Prämien bzw. Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis als Vorbehaltsware Eigentum von Magmapool.

5. PREISANPASSUNGEN

Magmapool ist berechtigt, die Entgelte für die laufende Systemnutzung und Abwicklung sowie für vereinbarte Handlungspauschalen maximal einmal pro Jahr anzupassen. Die Preisanpassung bedarf jeweils der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preisanpassung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht Magmapool verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen

Die Preis der Prämien bzw. Produkte sowie die Preise für Versandkosten können von Magmapool entsprechend der Marktpreisentwicklung angepasst werden (gültig ist jeweils die aktuelle, online verfügbare Preisliste). Magmapool wir den Kunden darüber unverzüglich informieren.

Der Kunde hat das Recht, Prämien jeder Zeit aus dem Prämienpool herauszunehmen und durch andere Prämien aus dem Magmapool-Prämienangebot zu ersetzen.

Magmapool kann für Prämien oder Produkte, die zum Zeitpunkt des Abrufst durch die Teilnehmer nicht mehr verfügbar oder nicht lieferbar sind, vergleichbare alternative Prämien oder Produkte in den Shop einstellen und liefern.

6. FÄLLIGKEIT

Die kosten für System-Ersteinrichtungen sowie Konzept- und Kommunikationsmaßnahmen werden sofort nach Fertigstellung fällig. Die monatlichen Entgelte werden jeweils zum Monatsende fällig. Für alle Zahlungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen als fest vereinbart. Ab der 2. Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10,00€ sowie Verzugszinsen fällig.

Alle vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. für die Datenkommunikation innerhalb des Magmapool-Netzes fallen keine Kosten an.

Gegen Forderungen von Magmapool kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. SCHUTZRECHTE

Der Kunde erkennt an, dass die Leistungen von Magmapool, insbesondere alle in netcentive® und anderen Magmapool- Produkten enthaltenen Ideen, Konzepte, Kreativleistungen und sonstige Arbeitsergebnisse deren geistiges Eigentum sind und Rechte an diesen ausschließlich Magmapool zustehen. Der Kunde verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Magmapool sowie alle ihm betreffend der Magmapool-Software bzw. Dienstleistungen und Preise überlassenen Informationen, auch soweit sie keinem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, sie nicht anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Eine Nutzung oder Verwertung dieser Informationen, soweit sie über das durch den Zweck des vorliegenden Vertrages zwingend Erforderliche hinausgehen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Magmapool. Vorstehende Verpflichtungen gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Unterlagen sowie Aufzeichnungen über überlassene Informationen nach Vertragsbeendigung an Magmapool herauszugeben. Soweit Daten und Informationen vom Kunden in elektronischer Form gespeichert werden, ist er verpflichtet, diese auf Verlangen von Magmapool an diese zu übermitteln und anschließend zu löschen. Die Verpflichtung zur Löschung besteht nicht, soweit und solange der Vertragspartner die Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder zur Wahrung eigener Rechte noch benötigt.

8. VERFÜGBARKEIT

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Systems nicht erreichbar ist. Insoweit vereinbaren sie, dass vertragsgemäß vorausgesetzt eine Erreichbarkeit von 99 % ist. Hiervon unberücksichtigt bleiben Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Magmapool liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Weiterhin bleiben solche Zeiten unberücksichtigt, die Magmapool oder der Provider benötigen, um allfällige technische Wartungen auszuführen oder das System auf neue Hardware- oder Softwarekomponenten umzustellen. Magmapool darf den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Vertragslaufzeiten werden jeweils mit der Auftragserteilung bestimmt. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, gilt eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren als vereinbart, die sich jeweils um ein Jahr verlängert. Sie ist jeweils kündbar mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Laufzeit.

Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Magmapool ist Magmapool berechtigt, einen Betrag in Höhe aller monatlichen Entgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

10. HAFTUNG

Für Schäden haftet die Magmapool AG nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Magmapool oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Magmapool auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Magmapool zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Haftung von Magmapool wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
Die Teilnahmebedingungen werden vom Kunden verfasst und können vom Kunden aktualisiert werden. Magmapool übernimmt hinsichtlich der Teilnahmebedingungen keine Haftung.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Insbesondere bei den Prämien stehen Liefertermine durch Magmapool unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Falls der Versand ohne Verschulden von Magmapool verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Übernahme von Transportkosten durch Magmapool hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, der Vornahme der Reparaturen durch unberechtigte Dritte, Missachtung von Herstelleranweisungen werden Gewährleistungs- und etwaige Garantieansprüche verwirkt. Magmapool ist berechtigt, wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Wandlung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind in dem Fall ausgeschlossen. Soweit Nachbesserungen fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, erfolgt eine Gutschrift der Prämienpunkte. Schäden, die durch normale Abnutzung, Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeingriffe, unsachgemäßes Öffnen von Geräten, entstanden sind, begründen keinen Anspruch.
Gewährleistungsansprüche gegen Magmapool stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

11. DATENSCHUTZ

Magmapool verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Vertragsdurchführung sowie zu Abrechnungszwecken und zur Erfüllung behördlicher Erfordernisse notwendig ist.

Magmapool ist bei Prämienprojekten von Kunden im Sinne einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO tätig. Datenschutzrechtlich liegt die Verantwortung insoweit bei dem Kunden, der Daten übermittelt und dieser erklärt insbesondere, dass eine erforderliche Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung vorliegt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer am Prämienprojekt geschieht zur Vertragserfüllung Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1, S.1, lit. b DSGVO.“

Eine Weitergabe, Verkauf oder sonstige Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass bei einer Bestellung von Prämien und Produkten aus einem Shop die Anschrift und die Bestelldaten an Lieferanten oder Transportunternehmen weitergegeben werden.

Jeder Vertragspartner von Magmapool verpflichtet sich, die ihm übergebenen personenbezogenen und betrieblichen Daten weder zu veräußern noch sonstig weiterzugeben.

Vorstehende Verpflichtungen gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Die bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter von Magmapool sind schriftlich auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.

Der Betroffene kann auf schriftliche Anfrage Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten. Magmapool hat technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen, um eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung sicherzustellen.

Magmapool weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann und dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Internetteilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

Magmapool obliegt über die korrekte Punkte- bzw. Prämienverwaltung hinaus keine Verwaltungs- und Obhutspflicht. Insbesondere für die Beachtung etwaiger handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich. Weiterführende Hinweise zur Datenverarbeitung beim Besuch der entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

12. NEBENANREDE UND SALVATORISCHE KLAUSEL

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Montabaur. Magmapool kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners klagen. Die Anwendung deutschen Rechts gilt als vereinbart.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen dieser ABG oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dasjenige, das dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Stand: 11.12.2018

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