Bonus für Mitarbeiter und Arbeitgeber
Die Belohnungsbox® schenkt Ihnen Zeit. Der Aufwand auf Seiten Arbeitgebers den steuerfreien Sachbezug selber einzurichten ist enorm. Nicht zuletzt wegen Unsicherheiten und Auseinandersetzungen mit steuerrechtlichen Fragestellungen. Diese tauchten spätestens mit dem neuen Gesetzesbeschluss zur Änderung des Sachbezugsparagraphen (§ 8 Abs. 2 EstG) vom 1. Januar 2020, der den Sachbezug mit Geldkarten einschränkt, auf. Die Belohnungsbox® ist rechtssicher und somit eine Sachbezugsalternative, die steuerrechtliche Sicherheit liefert.
Mit der Belohnungsbox® reduzieren wir die Aufwände in Ihrer Personalabteilung auf das Nötigste. Fortan können sich die Personaler auf wichtige Aufgaben konzentrieren, weil die Belohnungsbox® die Ausschüttung der steuerfreien Benefits automatisiert.